Willkommen bei der Anwaltskanzlei Schübel!

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht, Familienrecht und Bankenrecht in Heilbronn und Umgebung!

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Martti Schübel - Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn

Anwaltskanzlei Schübel

Martti Schübel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Hellmuth-Hirth-Str. 1
74081 Heilbronn
Tel.: 07131 / 594 8778

ERFOLGREICH!
SCHNELL!
DISKRET!

Benötigen Sie Unterstützung eines Fachanwaltes in einer Erbangelegenheit mit Fragen auch aus dem Bankenrecht?

Benötige ich im Verhältnis zur Bank stets einen Erbschein?  Kann ich mir die Kosten des Erbscheines ersparen? Was muss ich tun, wenn ich beim Nachlassgericht keinen Termin erhalte?

Was soll ich tun, wenn ich ein Testament im Bankschließfach vermute, mangels Erbschein aber nicht an den Schließfachinhalt heranzukommen ist?

Muss die Bank auszahlen, wenn nur ein handschriftliches Testament vorliegt?

Kann ich ein Erbenkonto für mich selbst nutzen? Was ist zu beachten? Wo verbergen sich Haftungsgefahren?

Was geschieht im Erbfall mit Darlehensverbindlichkeiten oder mit Bürgschaften?

Ein minderjähriges Kind wird Alleinerbe oder Miterbe – was ist zu beachten?

Sie möchten Erbschaftssteuer vermeiden und suchen eine optimale Testamentsgestaltung?

Sie möchten Steuerfreibeträge für Ihre Kinder mehrfach ausnutzen?

Sie möchten Ihren Pflichtteil realisieren, wissen aber nicht wie?

Wenn Sie derartige Fragen bewegen, dann benötigen Sie den kompetenten Rat eines Erbrechtsexperten.
Rechtsanwalt Martti Schübel ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn.

Vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung!  Die Kosten einer Erstberatung sind überschaubar gering und allemal gut investiert!

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte...

...im Erbrecht

umfassen Beratung, Gestaltung und Vertretung außergerichtlich und gerichtlich bundesweit insbesondere bei

Erbrecht

Testament- und Vertragsgestaltungen

  • Vorsorgevollmachten – transmortale Vollmachten zur erleichterten Nachlassabwicklung
  • rechtssichere Gestaltung von Ehegattentestamenten- Testamente für Patch-Work-Familien - Testamente für Geschiedene - Unternehmertestamente -Testamente für nichteheliche Lebensgemeinschaften Behindertentestamente
  • Vermeidung von Erbschaftssteuer durch optimierte Testamentsgestaltung
  • Ausschöpfen der Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Vermächtnisse – Zweckvermächtnis – Supervermächtnis
  • Reduzierung von Steuerlasten durch Vermächtnis- und Pflichtteilgestaltung
  • Geldzuwendung für Wohnungserwerb oder Umbau – mittelbare Schenkung
  • Vor- und Nacherbfolge
  • Ausschlagung einer Erbschaft bei Überschuldung
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Enterbung

Erbprozesse

  • Pflichtteil - Auskunftsrechte - Wertermittlung – Pflichtteilsergänzung
  • Immobilienbewertung
  • Bewertung landwirtschaftlicher Güter, Schmuck, Gemälde, Sammlungen etc.
  • Testamentsanfechtung - Verdacht auf Testamentsfälschung und Erbschleicherei
  • Erbenfeststellung
  • Auskünfte von Bevollmächtigten, Erben und Erbschaftsbesitzern
  • Klage auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Schadenersatz bei Missbrauch einer Vollmacht
  • Pfändung von Erbteilen
  • Teilungsversteigerung
  • Schenkungsrückforderungen
  • Nießbrauchs- und Wohnungsrechte
  • Schadenersatzklagen bei Nachschusspflichten eines Gesellschafters eines Immobilienfonds

Testamentsvollstreckung und Erbengemeinschaften

  • Erbteilung unter Miterben – Vorbereitung – Gestaltung
  • Haftungsrisiken in Erbengemeinschaften – gemeinschaftliche Verpflichtung in Nachlassverwaltung – Umgang mit blockierenden Miterben
  • Klage auf Zustimmung zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten – ordnungsgemäße Nachlassverwaltung
  • Entziehung der Verwaltungsbefugnis
  • Gesetzliche Erbfolgeregelungen zur Ausschöpfung von Steuerfreibeträgen
  • Aufstellung und Durchsetzung von Teilungsplänen
  • Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren
  • Beratung von Testamentsvollstreckern – Erstellung von Nachlassverzeichnissen – Rechnungslegung – Prüfung Übernahme von Testamentsvollstreckungen – Entlassung von Testamentsvollstreckern
  • Unzulässiger Weitergebrauch eines Testamentsvollstreckerzeugnisses im Bankenverkehr

Erbscheinsverfahren - Sonstige Verfahren - Schenkungen

  • Erbscheinsverfahren beim Amtsgericht
  • Verzögerungen im Erbscheinsverfahren - alternative Verfahren
  • Erbausschlagung beim Nachlassgericht
  • Beschwerdeverfahren
  • Legitimation der Erben bei Banken und Sparkassen auch ohne Erbschein – je nach Beweislage
  • Grundbuchberichtigungsanträge
  • Immobilienschenkungen mit Nießbrauchs- und Wohnungsrecht
  • Mehrere Schenkungen hintereinandergeschaltet
  • Stiftungsgründung – Beratung von Stiftungsgremien
  • Immobilien im Ausland – Konten in Luxemburg, Österreich und in der Schweiz – Verfahren mit beteiligten Banken - Doppelbesteuerungsabkommen
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Testament im Schließfach – Verfahren auf Öffnung – Nachlasspflegschaft zur Feststellung
  • Schutz von Vertragserben und Schlusserben vor beeinträchtigenden Verfügungen

...im Familienrecht

umfassen Beratung, Gestaltung und Vertretung gerichtlich und außergerichtlich insbesondere bei

Familienrecht

Außergerichtlich

  • Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen – Immobilienübernahme – sonstige Vermögensverteilung - Hausratsteilung –
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder – Berechnung – Verwirkung
  • Ehegüterrecht – Zugewinnausgleich – Berechnung -Gütertrennung - Auseinandersetzung von Gütergemeinschaften
  • Ehegatte als Bürge – Prüfung der Wirksamkeit der Kreditverträge – Kündigung von Bürgschaftsverträgen
  • eheliche Wohnung - Übernahme, Veräußerung oder Versteigerung – Bankkreditraten – Freistellungen -Schuldenregulierung
  • Bankenkorrespondenz
  • Immobilienerwerb durch nicht verheiratete Paare – Vereinbarungen – Eigentumsanteile
  • Auslandsvermögen – Bankkonten in Österreich und der Schweiz u.a. - ausländisches Familienrecht.

Gerichtlich

  • Scheidungsverfahren vor Gericht - Härtefallscheidungen
  • Kostenersparnis durch einen Rechtsanwalt – bei Ehescheidung
  • Unterhalt – Kindesunterhalt – Ehegattenunterhalt – Elternunterhalt
  • Nachteilsausgleich bei Ehegatten
  • Ehegattenarbeitsverhältnisse
  • Bewertung von Unternehmen
  • Immobilienbewertungen
  • Immobiliennutzung und Entschädigung
  • Schenkungen unter Ehegatten - Rückforderung von Schenkungen
  • Schenkungen der Schwiegereltern – Rückforderungen gegenüber dem Schwiegerkind
  • Umgangsrecht – Sorgerecht
  • Hausratsverfahren
  • Zwangsvollstreckung in Erb- und Familiensachen
  • Schadenersatz von Banken – Beratungspflichtverletzung – Prospekthaftung

Ihre Experten im Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn!

Planen und Gestalten – Vermögensstrukturen im Erbrecht und Familienrecht entflechten – Anwaltskanzlei Schübel in Heilbronn!

Sie möchten von einem geprüften Experten und nicht von einem Allgemeinanwalt vertreten werden? Dann vertrauen Sie dem  Rat Ihres Fachanwalts für Erbrecht und Familienrecht.

Fachanwalt darf sich ein Rechtsanwalt erst nennen, wenn er seine Erfahrung  und sein Fachwissen nachhaltig unter Beweis gestellt hat. Herr Rechtsanwalt Schübel ist Fachanwalt  für die Bereiche Erbrecht und Familienrecht und damit geprüfter Experte in diesen Bereichen. Selbstverständlich muss das einmal erworbene Fachwissen konstant aktualisiert und auf einem dauerhaft hohen Niveau gehalten werden.

Qualität durch Fortbildung! 

Mit Langjährigem Praxiswissen im Erbrecht, Familienrecht und angrenzenden Fachdisziplinen findet Herr Rechtsanwalt Martti Schübel in Heilbronn rasche und weiterführende Antworten auf Ihre Fragen.

Der Erbschein und bankenrechtliche Legitimation des Miterben 

Ist das Verlangen der Bank, wonach von Erben ein Erbschein vorzulegen ist, gerechtfertigt oder nicht? Benötige ich einen Erbschein, obwohl ein notarielles Testament vorliegt? Kann die Erbenstellung auch anders nachgewiesen werden? Wer trägt die unnötigen Kosten des Erbscheins?
Welche Anforderungen müssen für den Nachweis der Rechtsnachfolge vorgelegt werden?

Was geschieht, wenn sich Jahre nach Erbscheinserteilung und Kontenauflösung ein anderes Testament findet? Wie können dann Vermögensverfügungen rückabgewickelt werden?

Der Einzug eines Erbscheines und Rückabwicklung von Vermögensverschiebungen

Was geschieht, wenn ein Beteiligter vorträgt, dass der Errichter des Testaments wegen der Bindungswirkung einer früheren letztwilligen Verfügung nicht berechtigt gewesen wäre, eine neue letztwillige Verfügung zu errichten?
Die Bank wird im Zweifel die Vorlage eines Erbscheins verlangen.
Erben müssen ihr Erbrecht gegenüber Banken, Grundbuchamt oder Handelsregister – durch Vorlage von Erbschein, notariellem Testament  bzw. Erbschein mit Eröffnungsprotokoll nachweisen. Häufig gelingt der Nachweis der Erbenstellung auch ohne Erbschein, was dann zu erheblicher Beschleunigung und Kostenersparnissen führt. Wir prüfen die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall.

Sollte die fehlende Berechtigung zur Errichtung eines neuen Testamentes zu spät bemerkt werden, dann ergeben sich Rückabwicklungsprobleme, vor allem bei eingetretenem  Vermögensverbrauch. Oft empfiehlt es sich auf materiell bestandskräftiger Erbenfeststellung zu bestehen.

Der Erblasser hinterlässt Bankguthaben, Wertpapiere und Verbindlichkeiten. Ein Scheinerbe macht Leistungen gegenüber der Bank geltend. Sie kennen noch nicht einmal den Bestand des Nachlasses und möchten den Geldabfluss stoppen, solange die Erbfolge noch nicht geklärt ist.  

Bei Fallgestaltungen in erbrechtlichen und bankenrechtlichen Sachverhalten ist die Anwaltskanzlei Schübel in Heilbronn Ihr kompetenter Ansprechpartner – rufen sie an und lassen Sie sich beraten.

Problemlagen im Verhältnis zu Banken und Sparkassen sind weit verbreitet und erfordern Fachkenntnisse im Erbrecht und Bankenrecht kombiniert!

Daueraufträge erlöschen nicht durch den Tod sondern sind für die Erben verbindlich.
Schecksperren sind im Erbfall erst nach vorheriger erbrechtlicher Legitimation möglich.
Erbengemeinschaften können über Sparbriefe nur gemeinschaftlich verfügen. 

Für die Besteuerung von Aktien und Wertpapieren ist maßgeblich der Kurswert am Todestag.  Dieser ist auch im Pflichtteilsrecht als Verkehrswert relevant.

Was gilt bei Vermögen in einem Depot?  Bei Wertpapieren in der Sammelverwahrung haben Miterben regelmäßig Miteigentum am Sammelbestand. Bei Eheleuten wird häufig der Depotbestand den Eheleuten hälftig zuzurechnen sein. Das ist aber keineswegs zwingend. Klärung ist nötig und erstreckt sich z.B. bis in die pflichtteilrechtlichen Auskünfte.

Sofern ein Vertrag zugunsten Dritter abgeschlossen wird kann verfügt werden, dass ein Depot mit Ableben automatisch auf einen Dritten übergehen soll. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall können von den Erben unter Umständen noch widerrufen werden, sofern mit der Bank kein Widerrufsverzicht vereinbart wurde.

Pikant ist der Vollzug einer Schenkung durch Bevollmächtigte nach Tod des Erblassers. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus wird gelegentlich so verfahren, was nicht selten den Weg zur gerichtlichen Anfechtung derartiger Zuwendungen eröffnet.

Banken und Sparkassen – Miterben – Darlehen – Bürgschaften

Kreditverhältnisse im Erbfall bestehen fort; es gibt keine Sonderkündigungsrechte für Erben. Ordentliche Kündigungen müssen durch Miterben gemeinsam ausgeübt werden. Eine Kreditkündigung, auch wenn diese seitens der Bank im Todesfall ausgesprochen wird, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen.

Darlehensverbindlichkeiten führen bei uneinigen Miterben mitunter zu massiven Verwerfungen, wenn einer der Miterben die Teilungsversteigerung bevorzugt, andere Miterben es für geboten erachten erst Nachlassverbindlichkeiten zu regeln und einen Mehrheitsbeschluss fassen.

Eine Bürgschaft erlischt grundsätzlich nicht durch den Tod des Bürgen. Wenn geprüft werden soll, ob der Ehegatte durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet bleiben soll ist abzuklären ob der Bürgschaftsvertrag überhaupt wirksam ist, ob eine Kündigung der Bürgschaft möglich ist und ob alle Miterben bei einer Kündigungserklärung mitwirken und wie der interne Gesamtschuldnerausgleich umgesetzt wird.

Die Übernahme einer Bürgschaft ist u.U. nicht pflichtteilsergänzungsfest, wenn von vorne herein klar war, dass der Hauptschuldner nicht wird leisten können und der Bürge zeitnah und kalkuliert in Anspruch genommen wird. Derartige Bürgschaftsübernahmen werden wie Schenkungen behandelt und lösen Pflichtteilsergänzungsansprüche aus.

Steueroptimierung in der Nachlassplanung  – frühzeitige Kursbestimmung zahlt sich aus!

Behalten Sie bei Testamentsgestaltungen und Schenkungen die steuerrechtlichen Folgen im Blick. Hier lohnt die Einholung von Rechtsrat besonders. Mit nachhaltigen Gestaltungen bei Erbeinsetzung mit Kombination von Schenkung, Vermächtnisanordnung, lassen sich alle steuerlichen Freibeträge ausschöpfen und  drohende Erbschaftssteuerlasten vermeiden oder erheblich reduzieren.

Welche Steuervergünstigungen gibt es? Bleibt das Familienheim bei Vererbung steuerfrei?

Weit verbreitete Testamentsgestaltungen wie z.B. das Berliner Testament sind oft – gerade bei größeren Vermögen - steuerschädlich.
Bei passenden Konstellationen kann über die Ausschlagung eines „verunglückten Berliner Testamentes“  –sorgfältige Prüfung vorausgesetzt – der steuerliche Nachteil des Berliner Testaments teilweise  korrigiert werden um Freibeträge zu retten. Eine fachkompetente Beratung ist dabei unerlässlich. 

Nachhaltigkeit - mit Fingerspitzengefühl und Detailwissen!

Wir finden Antworten und Lösungen  für Ihre Fragen. Wir gestalten steueroptimierte Testamente und beraten Erbengemeinschaften in Verteilungs- und Bewertungsfragen – auch im Verhältnis zu Banken, Bausparkassen Sparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften. Wir vertreten sie im Pflichtteilsprozess und bei Vorbereitung einer  Scheidungsfolgenvereinbarung. Wir finden auch eine Lösung wenn Sie keinen Termin beim Nachlassgericht erhalten. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Eine nachhaltige Beratung muss steuerliche Aspekte genauso berücksichtigen wie Familienstrukturen, Wünsche und Vorstellungen, Liquiditätsrisiken, Verfahrensrisiken und fachübergreifende Besonderheiten im Bank- und Immobilienrecht.

Für Ihren Erfolg setzen wir uns ein!

Profitieren Sie bei von der Erfahrung Ihrer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht Martti Schübel in Heilbronn.

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